Totholz belassen
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Biodiversität und Naturschutz im Wald

Positionen und Anregungen von Pro Silva Austria

Vorbemerkungen und Rahmenbedingungen

Bekenntnis zum Naturschutz im Wald

Die Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
sollte das selbstverständliche Ziel unserer hochentwickelten Industriegesellschaft sein.


Ein umfassender Anspruch auf Nachhaltigkeit in der Landnutzung bedingt den
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit die Erhaltung der Biodiversität
– dies nicht zuletzt aus der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.

Wald, Naturschutz und Industriegesellschaft

Seit Beginn unserer Siedlungsgeschichte wurde der Wald zunehmend Teil der Kulturlandschaft. Im Rückblick auf die letzten Jahrhunderte gingen gesellschaftliche Wohlstandsgewinne vielfach mit Waldverlusten einher. Vor allem in der vorindustriellen Zeit wurde der soziale Wohlstand oft mit einer massiven Übernutzung von Waldressourcen erkauft. Erst durch den Einsatz fossiler Rohstoffe ging der Nutzungsdruck auf den Wald zurück – dies allerdings mit fatalen Auswirkungen auf das Weltklima, wie wir zunehmend erkennen müssen.

Bis heute sind wir alle Nutznießer dieser ehemaligen materiellen und kulturellen Errungen­schaften. Wenn wir in der Folge heute erkennen müssen, dass wir uns nunmehr verstärkt um den Arten- und Biotopschutz in der Landnutzung sowie um die vielfältigen sozialen Waldfunktionen im Interesse des Gemeinwohls bemühen müssen, so ist dies ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Wälder sind massiv vom menschgemachten Klimawandel betroffen. Auf lokaler Ebene leidet die Waldbiozönose unter dem gesamtgesellschaftlichen Nutzungsdruck: ganz selbstverständlich nehmen wir in Kauf, dass durch den Verkehrslärm entlang hochrangiger Verkehrswege die Reproduktion von Brutvögeln im Wald deutlich gestört ist.

Nachfrage nach Ökosystemleistungen – Naturschutz als Chance

Bei den gegenwärtig steigenden Ansprüchen bietet der Wald samt nachgelagerter Bioökonomie vielfältige Lösungen. Überdies steigt die Nachfrage nach Ökosystemleistungen wie Hervorbringung des nachwachsenden Rohstoffes Holz, Wasser- und Klimaschutz, Erholung und Schutz vor Naturgefahren sowie besondere Aspekte der Biodiversität.

Biodiversität ist keine „Ökosystemleistung“ per se, sondern Grundvoraussetzung dafür, dass solche überhaupt erbracht werden können. Biologische Vielfalt ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Ökosystems Wald. Von besonderen Ökosystemleistungen kann erst gesprochen werden, wenn vom Menschen gezielt einzelne Elemente der Biodiversität speziell gefördert werden (z.B.: Höhlenbäume für Spechte, Belassen von Buchenholz als Bruthabitat für Alpenbockkäfer usw.). Für die Waldbewirtschafter besteht eine Chance darin, dieser erhöhten Nachfrage konkrete Angebote gegenüber zu stellen. Die Kosten jener Leistungen, die über die betrieblichen Zielsetzungen im Rahmen gesetzlicher Regelungen hinausgehen, sind gesamtgesellschaftlich zu tragen.

Naturschutzziele im Einklang mit anderen Waldwirkungen

Die mitteleuropäische Forstorganisation kann auf ein bewährtes System der Koordination vielfältiger Nutzungsansprüche zurückgreifen. Die Nutzfunktion des Waldes ist stets mit sozialen und ökologischen Zielfunktionen abzustimmen. Innerhalb der ökologischen Ziele sind die Naturschutzaspekte stets in der Zusammenschau mit den Aspekten des Landschafts-, Umwelt- und Klimaschutzes zu betrachten. Naturschutz unterstützt die Erhaltung auch aktuell nicht vermarktbarer Organismen (z.B. Flechten, nicht jagdbare Waldvögel…) und trägt damit langfristig zum Funktionieren des Ökosystems Wald bei.

Naturschutz und Eigentum

Die Umsetzung von Naturschutzzielen – insbesondere auch im Wald – wurde und wird bislang vielfach über wirtschaftliche Einschränkung und Restriktionen betrieben. Selbstverständlich ist dabei auch künftig das Grundrecht des Eigentums zu wahren. Ein Konsens kann bei hoheitlich verordneten Einschränkungen nur über Entschädigungen möglich sein. Im Interesse des Gemeinwohls als auch jenem der Grundeigentümer sollten wir aber wegkommen vom Entschädigungsdenken hin zum Produktdenken (siehe Mantau 1993 „Die forstliche Produkt­lücke“).

Mit Naturschutz- und Ökosystem­leistun­gen können die Waldbewirtschafter unter Berücksichtigung des Prinzips umfassender Nachhaltigkeit ihre Produktpalette erweitern. Es liegt vorrangig auch an ihnen, geeignete Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln.

Wo stehen wir eigentlich ?

In einer Status-quo-Beurteilung können wir feststellen, dass die klassische Wald­bewirtschaftung im dicht besiedelten Mitteleuropa die wohl extensivste Art der Flächenbewirtschaftung ist. Die exploitative Waldnutzung der vorindustriellen Zeit ist in Zentral- und Mitteleuropa längst Geschichte - anders als in tropischen Regionen. Im Vergleich zu intensiveren Landnutzungsarten bescheinigen Experten der Forstwirtschaft insgesamt ein gutes Zeugnis im Hinblick auf das Arten­inventar.

Die heterogene Besitzstruktur und die kleinräumige Vielfalt unterschiedlicher Nutzungsstrategien führen zu einer hohen landschaftsökologischen Vielfalt. Defizite in der Biodiversität gibt es vor allem dort, wo Wald im Landschaftshaushalt unterrepräsentiert ist. Naturnah bewirtschafteter Wald bildet eine höhere Vielfalt durch Mischbestände, Struktur in Höhe und Durchmesser, vielfältige Bodenvegetation. Auch Forststraßen sind nicht immer Barrieren, sondern können Korridore und Sonderlebensraum bieten (Auerhuhn, Haselhuhn, Kleinsäuger, Insekten, Ruderalpflanzen).

Bewertung der gegenwärtigen Naturschutzpolitik

Die derzeitigen naturschutzrechtlichen Grundlagen - entstanden als Ergebnis der demo­kratischen Willensbildung - und die darin vorgesehenen Möglichkeiten der Interessens­abwägung werden grundsätzlich als ausreichend im Hinblick auf die Umsetzung von Naturschutzzielen erachtet. Dennoch spricht vieles dafür, dass die Bemühungen zum Arten- und Biotopschutz im Wald verstärkt werden sollten.

Instrumente wie Vertragsnaturschutz sowie die ökologische Kompensation bzw. Ausgleichsmaßnahmen sollten an Bedeutung gewinnen. Bei Umweltschäden und Ressourcenverbrauch durch die Konsum- und Industriegesellschaft ist Kostenwahrheit einzufordern. Daraus ergibt sich die Möglichkeit von Transferzahlungen im Rahmen der Abgeltung von Ökosystemleistungen im Wald bzw. von Ausgleich­maß­nahmen. Dies trifft auch für die Waldbewirtschaftung selbst zu (z.B. bei Umwandlung naturnaher Wälder in plantagenartige Wirtschaftswälder).

Position zu Natura 2000

Das kohärente europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ basiert auf der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) unter Einbeziehung der Richtlinie 79/409/EWG bzw. 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) geschaffenen besonderen Schutzgebiete (Vogelschutz­gebiete). Ziel der beiden Richtlinien ist die dauerhafte Erhaltung von definierten (in den Anhängen der Richtlinien angeführten) Arten und/oder Lebensraumtypen in einem günstigen Erhaltungszustand als Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in Europa.

Diese Ziele sehen wir grundsätzlich positiv, wenngleich in der Umsetzung deutlich verbesserbar. Dynamische Ansätze, die auch die Aspekte des Klimawandels berücksichtigen, müssen auch dynamische Schutzziele entwickeln. Viele Detailbeispiele sind „Glassturz­konzepte“. Modelle müssen mit den Beteiligten gemeinsam von unten nach oben entwickelt werden.

Naturnahe Waldwirtschaft

Das Prinzip der „Naturnahen Waldwirtschaft“, dargelegt etwa in den Grundsätzen und Empfehlungen von PRO SILVA AUSTRIA sowie in den Pro Silva Principles (2012) auf europäischer Ebene geht hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit in vielen Punkten deutlich über den politischen Willen der österreichischen Naturschutzgesetze sowie des österreichischen Forstgesetzes hinaus.

Die Grundsätze von Pro Silva enthalten klar das Bekenntnis zur Erhalt der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen (Grundsatz 4).

Rahmenbedingungen der Holzproduktion

Seit 40 Jahren sinken die Deckungsbeiträge der klassischen Waldbewirtschaftung infolge steigender Kosten und real sinkender Holzerlöse. Österreich ist weltweit das Land mit dem höchsten Globalisierungsgrad in der Holzindustrie. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken.

Es sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingen der Waldnutzung und Holzproduktion auf der Grundlage der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit erhalten und erforderlichenfalls zurückerlangt werden.

Die Diversifizierung der Forstwirtschaft verstärkt in Nicht-Holz-Produkte wie z.B. Ökosystem­leistungen sollte sich letztlich auch positiv auf die Ertragslage der Waldbewirtschafter auswirken.

Resilienz als Schlüssel

Im Lichte künftiger gesellschaftlicher Ansprüche an den Wald und des laufenden Klimawandels sehen wir Resilienz als Schlüsselbegriff zur Waldentwicklung: die Erhaltung der Fähigkeit eines Waldökosystems, nach einer Störung rasch wieder in einen funktionsfähigen Zustand zurückzukehren, muss ein zentrales Ziel des Waldmanagements sein.

Waldumbau kann gerade unter den Aspekten des Klimawandels und seiner Folgen mit z.B. großflächigem Ausfall der Fichte durch Borkenkäfer oder dem aktuellen Eschentriebsterben eine Zusatzleistung sein, die öffentlicher Unterstützung bedarf. Eine wesentliche Voraussetzung für die Möglichkeit von Waldökosystemen, auf sich ändernde Klimabedingungen zu reagieren, ist ein hohes Maß an biologischer (einschließlich genetischer) Vielfalt (Biodiversität).

Vorschläge und Anregungen

Naturschutzpolitik mit Blick auf das Ganze

Ausgehend von den übergeordneten und globalen Herausforderungen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sollte es der Naturschutzpolitik verstärkt gelingen, die Waldbewirtschafter als Partner und Verbündete zu gewinnen. Dies erfordert auch die Bereitschaft der Waldbe­wirtschafter, biologische/ökologische Erkenntnisse in ihr praktisches Handeln zu über­nehmen.

Überbordende Behördenverfahren in Detailfragen behindern mitunter partner­schaftliche Lösungsansätze in großen Fragen. Die wichtigen und grundsätzlichen Fragen müssen im Vordergrund stehen. Die freiwillige Hinwendung zu naturnäheren Bewirtschaf­tungs­formen darf nicht zu Naturschutz-Restriktionen führen.  Wir brauchen eine Berücksichtigung der maßnahmenbezogenen Kosten, denn nur was leistbar und wirtschaft­lich tragbar ist, kann wirkungsvoll umgesetzt werden.

Strategie: Kombination aus Integration statt Segregation

Ein wesentlicher Konfliktpunkt im politischen Diskurs ist die Frage der Außer-Nutzung-Stellung von Wäldern. Den großflächigen Schutz der natürlichen Entwicklung („Prozessschutz“) kann es nur in Großschutzgebieten wie Nationalparks geben. Die Möglichkeiten dazu halten sich im dicht besiedelten Mitteleuropa mit hohem Privatwaldanteil in Grenzen.

Die bestehenden Nationalparks und Wildnisgebiete in Österreich halten wir für ausreichend groß. Die Naturwaldreservate-Programme des Bundes und der Länder sollen vervollständigt und langfristig abgesichert werden. Derzeit repräsentieren die Naturwald­reservate mit 8.300 ha erst 2/3 der Waldgesellschaften.

Einen Nachholbedarf sehen wir in integrativen Ansätzen wie Altholzinseln, Biotopwäldern und Totholz-Gruppen innerhalb bewirtschafteter Wälder. Hier sollten zusätzliche finanzielle Mittel budgetiert werden.

Natura 2000

Natura 2000 beinhaltet neben natürlichen Lebensraumtypen einige Kulturlandschaftstypen, zu denen auch Wald-Lebensraumtypen zählen. Ziel ist es, den jeweiligen Lebensraumtyp an sich in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder in einen solchen zu überführen. Dies schließt eine Bewirtschaftung/Nutzung es Waldes i.d.R. nicht aus, bedingt eine solche bisweilen sogar, kann aber Einschränkungen (z.B. bei der Baumartenwahl) bewirken.  In statisch-konservierenden Lösungsansätzen wird bisweilen der Umstand verkannt, dass die mitteleuropäischen Wälder zum weitaus überwiegenden Teil eine jahrhundert- bis jahrtausend­jährige Nutzungsgeschichte haben. Die Einstellung der Nutzung begünstigt in der Regel die Veränderung und nicht den Erhalt eines gewünschten Waldzustandes.  Generell muss die Umsetzung insbesondere der FFH-Richtlinie stärker darauf ausgerichtet werden, auch dynamische Prozesse der Waldentwicklung zu integrieren.

Häufig entsteht durch interpretative Auslegungen der  FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der der Europäischen Union eine Verunsicherung unter den betroffenen Waldbewirtschaftern. Dadurch wird bisweilen die Eigenmotivation für naturnähere Bewirtschaftungsformen konterkariert.

Das „Verschlechterungsverbot“ sollte besser „Erhaltungsgebot“ heißen. Zur Definition der „Verschlechterung“ ist die Maßstabsfrage ein ständiger Konfliktpunkt (Artikel 17, FFH-Richtlinie): das Prinzip der Bilanzierung von „Verbesserungen“ und „Verschlechterungen“ auf Gebietsebene sollte hier als Grundsatz festgelegt werden. Probleme sind i.d.R. die Folge zu kleiner - eng auf den Lebensraumtyp abgegrenzter - Schutzgebiete, die kein situatives Reagieren durch Verlagerung auf größerer Fläche erlauben, sondern zur konsequenten Schutzguterhaltung am konkreten Ort zwingen. Auch der öffentliche Wald in Österreich sollte dabei einen vorrangigen Beitrag leisten.

In der Frage der Baumartenzusammensetzung sollte die natürliche Regenerationsfähigkeit vorrangig als Maßstab zur Bewertung der Verschlechterung gelten – auch unter dem Aspekt des Wildeinflusses. Zeitmischungen und die Anreicherung mit Mischbaumarten sprechen zumeist nicht gegen diesen Grundsatz. Generell müssen natürliche Sukzessionsprozesse aber auch waldbauliche Konzepte (z.B. Zeitmischungen) im Rahmen von Natura 2000 Platz finden.

Biodiversität - Management in Eigenverantwortung

Wie in vielen anderen EU-Staaten kann bei größeren forstlichen Liegenschaften (z.B. über 100 ha) ein Natura 2000 - bezogener Managementplan in die mittelfristige betriebliche Planung integriert werden. Dafür bietet sich z.B. das Instrument des Waldfachplanes nach § 10 des Forstgesetzes an: Beispielsweise Ausweisung von Beständen mit Förderungsangeboten für Altholzstadien oder auch Ausweisung potenzieller Umwandlungsflächen (Umwandlung naturferner, ökologisch labiler Jungwälder in standortgerechte Mischwälder).

Auch die Biodiversitätsstrategie 2020+ der EU-Kommission verfolgt über weite Strecken einen integralen Ansatz (z.B. integrale strategische forstliche Planung). Parallelverwaltungen wie eigenständige Naturschutzverwaltungen auf der Fläche sind aufwendig und ineffizient. In der Umsetzung und Organisation sollte man verstärkt vom Leitgedanken „Naturschutz aus der Hand der Grundeigentümer und Bauern“ ausgehen. Durch ein hohes Maß an Eigenverant­wortlichkeit und Selbstverwaltung sollen Verwaltungs-, Aufsichts- und Gebietsbetreuungs­kosten reduziert werden.

Als Modell und Organisationsform sollten regionale Bewirtschaftungsvereine als Anbieter von Naturschutzleistungen entwickelt werden. Vorbild sind etwa die Schutzwald-Pflegevereine in Österreich: Waldbewirtschafter bedienen die gesellschaftliche Nachfrage nach Schutz vor Naturgefahren.

Regionale Naturschutz-Leitbilder

Regionale Naturschutzkonzepte und –leitbilder sind aus der Sicht der Bewirtschafter positiv und hilfreich. In diesen Rahmenkonzepten, die es in einigen Bundesländern bereits gibt, kann die regionale Nachfrage nach Naturschutzleistungen formuliert werden. Überdies können im Zusammenhang mit Wald konkrete regionale Ziele, Prioritäten und Empfehlungen gemeinsam mit den praxiserfahrenen Waldbewirtschaftern erarbeitet werden.

Vertragsnaturschutz für Biotopwälder

Vertragliche Bindungen über eine Bewirtschafter-Generation hinaus sind aus der Sicht von Grundeigentümern naturgemäß problematisch. Daher sind Kompromissmodelle zu entwickeln. Bei entsprechender naturräumlicher Qualität kann eine Umtriebszeit­verlängerung um 30 Jahre durchaus bereits einen ökologischen Mehrwert generieren. – Die Bäume müssen altern dürfen bis sie echte Altersmerkmale ausbilden - Dahin gehend sollte ein Abgeltungsmodell entwickelt werden. Massiver Wildeinfluss kann wie bei den Naturwald­reservaten zur Vertragskündigung führen. 

Eine Alternative wäre auch die Ablöse einzelner (Altholz-)-Bestände. Das stehende Holz bliebe etwa für 3 Bewirtschaftergenerationen (90 Jahre) am Ort. Zusätzlich bieten die Ausscheidung von Altholzinseln oder Schonwälder (o.ä.) sowie von Biotopbäumen mit wertvollen Mikrohabitaten bei entsprechenden finanziellen Anreizen interessante Optionen im bewirtschafteten Wald. Sicherheitsaspekte sind dabei zu berücksichtigen. Die genannten Vorschläge wirken nicht segregativ (abgesondert in ein verordnetes Naturschutzgebiet) sondern integrativ.

Förderung Waldökologieprogramm

Das LE-Förderprogramm bietet gute Ansätze, wie etwa die Förderung von Biotopbäumen. Eine Rückkehr zum Wald-Umweltprogramm der vergangenen Förderperiode und konse­quenten Implementierung in den Ländern, mit attraktiven (der aktuellen Lage angepassten) Fördersätzen ist anzustreben. Bei der Umsetzung muss eine enge Kooperation von Forst- und Naturschutzdienststellen der Länder erfolgen.

Als zusätzliche Fördermöglichkeit wird eine Baumstumpf-Förderung vorgeschlagen: bei Harvesternutzungen könnten an ausgesuchten Stellen im Wald Einzelbäume gegen Förder­entgelt in einigen Metern Höhe gekappt werden. Diese Baumstümpfe dienen folglich als „Spechtbäume“ sowie zur Totholzanreicherung im Wirtschaftswald. Beispiele dafür gibt es in Deutschland und Finnland.

 

Die Baumstumpfförderung zur Totholzanreicherung gibt es etwa in Deutschland und Finnland; Auch der Nutzen für die Waldbewirtschafter sollte kommuniziert werden: 1 Specht vertilgt bis zu 2000 Borkenkäfer pro Tag.

 

Finanzierungsinstrument „Ökologische Kompensation“

Das Grundkonzept der ökologischen Kompensation beruht auf den Ausgleich negativer Auswir­kun­gen von Eingriffen mit Landschaftsverbrauch bzw. Umweltschäden auf den Landschafts­haushalt durch anderweitige gezielte Verbesserungsmaßnahmen. In der Privat­wirtschaft bemühen sich viele Unternehmen im Rahmen des CSR (Corporate Social Responsibility) um freiwillige Kompensationszahlungen.

In den Landesnaturschutzgesetzen sind bisweilen Möglichkeiten zur ökologischen Kompensation im Rahmen von Verfahren bei naturschutzrelevanten Eingriffen bereits vorgesehen. Auch im Forstrecht sind ähnliche Möglichkeiten enthalten wie beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen zur Verbesserung der Waldsubstanz (Pflegemaßnahmen) oder Ersatz­aufforstungen.

Grundsätzlich sollen im Interesse der effizienten Verwaltung vorrangig ökologische Projekte angestoßen werden, bei denen die Verantwortlichkeit weitgehend bei den Grundeigentümern bleibt (kein neuer Verwaltungsapparat).

Für die Waldbewirtschafter muss es Anreize zur Zusammenarbeit und Mitgestaltung geben.

 

Bildungsarbeit und Betreuung von Vereinsaktivitäten

In der Verwendung öffentlicher Naturschutzmittel sollte es eine Verschiebung von Verwaltung und Behördenverfahren hin zu pro-aktiven Maßnahmen wie Bildung und Betreuung privater Naturschutzinitiativen (wie z.B. Mähvereine) geben. Statt weiterer hoheitlicher Maßnahmen sollte verstärkt das Instrument des Vertragsnaturschutzes entwickelt werden (siehe weiter vorne: Naturschutz- und Ökosystemleistungen als Markt für Waldeigentümer).

Wünschenswert wären Experten in Fragen der Waldökologie mit Fachkompetenz auch in Angelegenheiten der Waldbewirtschaftung sowie Kommuni­kationsfähigkeit in Richtung der Waldbewirtschafter. Von diesen Personen sollten Innovationen im Bereich naturschutzfachlicher Bildung sowie Betreuung von Vereinsaktivitäten ausgehen. Sie könnten als Referenten bei den jeweiligen Landesforstdirektionen in Abstimmung mit den Naturschutzabteilungen wirken.

Aktive Mitarbeit gefragt und angeboten

Pro Silva Austria betrachtet die Biodiversität des Waldes als eine Voraussetzung für nachhaltiges erfolgreiches Wirtschaften im Wald. Biodiversität ist keine von der eigentlichen Waldwirtschaft isoliert betrachtet werden, sondern ein integraler Bestandteil unserer Grundsätze.

Die Mitglieder von Pro Silva Austria und ihre Fachleute sind bereit sich auf unterschiedlichsten Ebenen aktiv in die Naturschutzagenden im Wald einzubringen. Die Fachexpertise gemeinsam mit langjähriger Bewirtschaftungserfahrung kann effiziente und praxisgerechte Umsetzungen erwarten lassen.

Wir sind bereit zu aktiver Zusammenarbeit !

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Impressum

© Pro Silva Austria, Juli 2018

Unter Mitarbeit von: Othmar Aichinger, Georg Frank, Franz Reiterer, Eckart Senitza, Johannes Doppler,  Martin Pollak

Wir danken Herrn HR DI Hermann Hinterstoisser für die Durchsicht des Manuskripts und seine kritischen und konstruktiven Anregungen

1.Auflage 2018

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